Erlaubte Vergnügungen (Teil 3)

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM


Reiten

Allah der Erhabene spricht:
„Und Er erschuf die Pferde und die Maultiere und die Esel, damit ihr auf ihnen reitet und als Schmuck…“
(16:8)

und
der Prophet (s) hat gesagt:
In den Stirnlocken der Pferde liegt Gutes.
(Ahmad)


Weiter sagte er:
Pflegt das Bogenschießen und das Reiten.
(Muslim)

Und weiter:
Jede Tat ohne Gedenken an Allah ist entweder Ablenkung oder Achtlosigkeit, außer viererlei: (beim Schießen) von Ziel zu Ziel gehen, sein Pferd trainieren, mit der Familie spielen und Schwimmen lernen.
(Tabarani, aufgrund guter Autorität)

Omar -radi´Allahu anhu- sagte:
Lehrt eure Kinder Schwimmen und Bogenschießen und fordert sie auf, auf den Pferderücken zu springen.

Ibn Omar berichtet, daß der Prophet Pferdewettritte veranstaltete und dem Gewinner einen Preis gab. (Ahmad)
Dies alles wurde vom Propheten unternommen, um sportliche Wettkämpfe
zu ermutigen, weil diese wie gesagt Vergnügung, Sport und Training sind.

Anas wurde gefragt: „Habt ihr zur Zeit des Propheten gewettet? Hat der Prophet (s) gewettet?“
Anas erwiderte: „Bei Allah, er wettete auf ein Pferd namens Subbha. Das Pferd gewann das Rennen und der Prophet war sehr erfreut darüber.“

(Ahmad)

Auf Pferde wetten ist erlaubt, wenn der, der das Geld zahlt, nicht einer der Wettstreiter ist oder wenn es nur von einem der Wettstreiter bezahlt wird. (d.h. ein Außenstehender oder einer der Beteiligten setzt einen Betrag aus, den der erhält, dessen Pferd gewonnen hat. Für den Geber ist es wie eine Spende, für den , der es bekommt, wie ein Geschenk, für das er kein eigenes Geld riskiert hat – Anm. d. Übers.)
Wenn aber jede beteiligte Person einen bestimmten Betrag setzt und der Gewinner alles erhält, ist das Glückspiel und darum verboten.
Der Prophet bezeichnete ein Rennpferd, auf das derart gesetzt wurde, als das Pferd des Satans und betrachtete seinen Preis, sein Futter und es zu reiten als sündhaft. (Ahmad)

Er sagte:
Es gibt drei Arten von Pferden:
1. das Pferd des Rahman (des Barmherzigen, d.h. Allahs),
2. das Pferd des Menschen und
3. das Pferd des Satans.
Das Pferd des Rahman ist dem Dschihad um Allahs willen gewidmet,
darum gilt es zu füttern, Urin und Kot zu reinigen und alles andere damit
verbundene als gute Tat.
Das Pferd des Satans ist das, auf welches die Leute Wetten abschließen und sie spielen.
Das Pferd des Menschen ist das, das er unterhält um Gewinne zu erzielen, und es ist ein Schutz gegen Armut.

(Buchari, Muslim)


Jagen

Jagen zählt zu den nützlichen Sportarten, die der Islam anregt. Es ist Sport, Training und auch ein Lebenserwerb, ob man es mit Waffen oder Jagdtieren wie Hunden oder Falken ausübt.
Der Islam verbietet das Jagen aber in zwei Situationen. Die erste ist gegeben, wenn sich jemand im Weihezustand (ihram) zur Verrichtung von Hadsch oder Umra befindet, weil das ein Zustand des völligen Friedens ist, in dem man nicht töten oder Blut vergießen darf, wie Allah dies befohlen hat:
„O ihr, die ihr glaubt, tötet nicht das Wild, während ihr auf der Pilgerfahrt
seid…“

(5:96)
„…und verwehrt ist euch das Wild des Landes während der Pilgerfahrt.“
(5:97)

Die zweite Situation ist gegeben, wenn man sich innerhalb der Grenzen des Heiligen Bezirks von Mekka befindet. Der Islam hat diesen zu einem Bereich des Friedens und der Sicherheit erklärt, ein heiliger Zufluchtsort für jedes Lebewesen, sei es Tier, Vogel, Pflanze, denn der Prophet hat verboten, dort zu jagen, Bäume zu fällen oder die Gegend zu verunreinigen. (Buchari, Muslim)